Gehalt während der Ausbildung
Während der Verkäufer/in Ausbildung wirst du für deine tatkräftige Unterstützung im Unternehmen bezahlt. Am Ende bzw. am Anfang jeden Monats wird dir die Ausbildungsvergütung auf dein Konto überwiesen – auch wenn du mal Urlaub hast und/oder zur Berufsschule gehst.
Einen einheitlichen Betrag, den du bei allen Unternehmen erhältst, gibt es leider nicht. Ein Gehalt hängt nämlich immer von mehreren Faktoren ab: So spielt es beispielsweise eine wichtige Rolle, in welcher Branche du arbeitest, in welcher Stadt das Unternehmen seinen Standort hat und wie viele Mitarbeiter angestellt sind. Eine Sache können wir jedoch sicher sagen: Deine Ausbildungsvergütung als Verkäufer/in steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
Sagen dir die Begriffe „brutto“ und „netto“ schon etwas? Damit es im weiteren Verlauf dieses Abschnitts nicht zu Missverständnissen kommt, wollen wir kurz die beiden Begriffe voneinander abgrenzen: Das Bruttogehalt ist der Betrag, den du auf dem Papier verdienst. Davon werden noch die Steuer- und Sozialabgaben abgezogen. Das, was danach noch übrig bleibt ist dein Nettogehalt. Das ist auch der Wert, der dir jeden Monat überwiesen wird. Bei Gehältern spricht man in der Regel vom Bruttowert, weil die Abzüge je nach Steuerklasse variieren können. Wir meinen in diesem Artikel ebenfalls die Bruttobeträge.
Mindestausbildungsvergütung
Wir haben zwar vorhin erwähnt, dass es verschiedene Faktoren gibt, die bei der Höhe des Gehalts eine wichtige Rolle spielen – bei der Ausbildungsvergütung gibt es allerdings noch eine Besonderheit: Ein Unternehmen darf die Vergütung der Azubis nämlich nicht einfach willkürlich festlegen. Seit 2020 gibt es die Mindestausbildungsvergütung, die im BBiG § 17 geregelt ist.
Demnach steht dir eine Mindestvergütung von
- 585 Euro Bruttomonatsgehalt im ersten Ausbildungsjahr,
- 690,30 Euro Bruttomonatsgehalt im zweiten Ausbildungsjahr,
- 789,75 Euro Bruttomonatsgehalt im dritten Ausbildungsjahr und
- 819 Euro Bruttomonatsgehalt im vierten Ausbildungsjahr
zu, wenn du deine Ausbildung im Jahr 2022 beginnst. Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde 2020 eingeführt. Der Betrag, der dir im ersten Ausbildungsjahr zusteht, erhöht sich jedes Jahr. Wenn du deine Ausbildung also erst 2023 beginnst, erhältst du mehr Geld als jetzt. Während deiner Ausbildung bekommst du außerdem nicht jedes Jahr das gleiche Gehalt. So kannst du dich in deinem zweiten, dritten und vierten Jahr über mehr Geld freuen. Als Grundlage für die Berechnung dient das Gehalt deines ersten Ausbildungsjahres. Folgende Prozentsätze, die auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt wurden, werden je nach Lehrjahr, in dem du dich befindest, hinzuaddiert:
- für das zweite Jahr: 18 Prozent
- für das dritte Jahr: 35 Prozent
- für das vierte Jahr: 40 Prozent
Wenn du Glück hast, wirst du sogar über die Mindestausbildungsvergütung hinaus entlohnt. Unternehmen dürfen ihren Auszubildenden nämlich auch mehr Gehalt zahlen – sie dürfen die Grenze nur nicht unterschreiten. In einigen Branchen wirst du sogar nach einem Tarifvertrag bezahlt. Im ersten Lehrjahr in der Ausbildung als Verkäufer/in liegt dein Gehalt laut Bundesagentur für Arbeit im Durchschnitt zwischen 785 und 930 Euro und im zweiten Ausbildungsjahr zwischen 835 und 1.035 (Stand: 11/2021).
Gehalt nach der Ausbildung
Vom Gehalt, was du in der Ausbildung erhältst, wirst du bekanntermaßen nicht reich – umso besser, dass dein Gehalt als ausgebildete/r Verkäufer/in deutlich höher ist. Behalte aber im Hinterkopf, dass ein Einstiegsgehalt immer ein bisschen geringer ist als ein Gehalt, was du nach einigen Jahren Berufserfahrung erhältst. Dies ist übrigens nicht nur als Verkäufer/in so, in jedem Beruf verdienst du mit steigender Berufserfahrung auch mehr Geld.
Damit du dir besser vorstellen kannst, wie hoch dein Gehalt nach der Verkäufer/in Ausbildung ausfällt, haben wir einige Zahlen für dich recherchiert: Dein durchschnittliches Gehalt als Verkäufer liegt laut Gehalt.de zwischen 1.718 und 2.262 Euro (Stand: 11/2021). Je nach Unternehmen kommen noch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld hinzu.