Üblicherweise beginnt eine duale Ausbildung jährlich am 1. August oder 1. September. Warst du im Laufe des Bewerbungsverfahrens schon vor Ort, kennst du die Räumlichkeiten vielleicht schon. Ist das nicht der Fall, auch nicht schlimm: In den ersten Wochen wird dir alles gezeigt und du hast genug Zeit anzukommen und dich einzugewöhnen. Über die gesamte Ausbildungszeit hinweg stehen dir sowohl deine Ausbilder als auch die Lehrer der Berufsschule unterstützend zur Seite.
Die duale Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Die betriebliche Ausbildung orientiert sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufes. So sollen dir im Rahmen der dualen Ausbildung zum einen fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden und zum anderen wird die charakterliche Förderung vorangetrieben. Zudem dient die Ausbildung auch dazu, dir erste Berufserfahrung zu ermöglichen.
Berufsschule
Neben der Tätigkeit im Betrieb besuchst du auch die Berufsschule. An wie vielen Tagen du zur Schule gehst, ist nicht einheitlich festgelegt, da es länderrechtliche Regelungen je nach Ausbildungsberuf und -jahr gibt. Es gibt zwei Berufsschulmodelle: Teilzeit und Blockunterricht. Erfolgt der Unterricht in Teilzeit, bist du an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und drückst die restlichen ein bis zwei Tage die Schulbank. Beim Blockunterricht wird der Unterricht so zusammengefasst, dass du bis zu acht Wochen am Stück ausschließlich in der Berufsschule bist. Der schulische Teil hat das Ziel, theoretische Fachkenntnisse zu vermitteln und die Allgemeinbildung zu vertiefen. Dabei sind zwei Drittel der Inhalte berufsspezifisch.
Prüfungen
Neben den üblichen Klausuren in der Berufsschule stehen im Laufe der Ausbildung zwei besondere Prüfungen an: Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Erstere legst du etwa in der Mitte der Ausbildungszeit ab. Dabei kannst du zeigen, was du bisher gelernt hast, stellst aber vielleicht auch fest, in welchen Bereichen du dich noch mehr reinhängen solltest. Die Note der Zwischenprüfung fließt im Übrigen meist nicht mit in deine Abschlussnote ein.
Die Abschlussprüfung rundet deine duale Ausbildung ab. Dort stellst du deine berufliche Handlungskompetenz unter Beweis. Häufig besteht diese aus mehreren schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen bzw. praktischen Prüfung. Im Handwerk spricht man übrigens von der Gesellenprüfung. Die Prüfungen finden nicht in der Berufsschule statt, sondern werden von dem jeweiligen Prüfungsschuss, also zum Beispiel von den IHKs oder den Handwerkskammern durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du ein Abschlusszeugnis bzw. Gesellen- oder Facharbeiterbrief, ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes und ein Berufsschulzeugnis.
Solltest du die Abschlussprüfung nicht bestehen, hast du die Möglichkeit, diese zwei Mal zu wiederholen. In diesem Fall hast du als Auszubildene/r das Recht, das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung zu verlängern.
Urlaub
Wenn du im Betrieb und in der Berufsschule gute Leistungen erbringen möchtest, musst du dich selbstverständlich auch mal erholen. Üblicherweise legst du deine freien Tage in die Schulferien, da in dieser Zeit kein Berufsschulunterricht stattfindet. Im Ausbildungsvertrag wird die Anzahl der Urlaubstage entweder in Werktagen oder Arbeitstagen angegeben. Als Werktage zählen alle Tage im Jahr, die weder ein Sonntag noch ein Feiertag sind. Steht in einer Woche kein Feiertag an, hat sie also sechs Werktage. Ist dein Urlaub in Werktagen angegeben, musst du also sechs Urlaubstage nehmen, wenn du eine ganze Woche frei haben möchtest.
Anders ist es bei den Urlaubstagen in Arbeitstagen. Dabei musst du dir so viele Urlaubstage pro Woche nehmen, wie du sonst arbeiten würdest. In der Regel gilt für Azubis eine Fünf-Tage-Woche. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Im Einzelhandel ist beispielsweise eine Sechs-Tage-Woche üblich.
Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Für minderjährige Azubis spielt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine bedeutende Rolle. In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir dir auf, welchen Urlaubsanspruch du mindestens hast.
Alter | Arbeitstage | Werktage |
---|
unter 16 Jahren | mind. 25 | mind. 30 |
unter 17 Jahren | mind. 23 | mind. 27 |
unter 18 Jahren | mind. 21 | mind. 25 |
ab 18 Jahren | mind. 20 | mind. 24 |
Übrigens darf nicht jedes Unternehmen ausbilden und schon gar nicht in jedem Beruf. Jeder Betrieb muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Ausbildungsplänen und die Kapazität von Ausbildern. Möchte ein Unternehmen Azubis ausbilden, kann aber nicht alle Ausbildungsbereiche des jeweiligen Berufsbildes vermitteln, ist das kein Hindernis. In solchen Fällen nimmst du als Auszubildene/r an einer von den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern organisierten überbetrieblichen Ausbildung teil.