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Ausbildungsvergütung

Ohne Moos nix los und ohne Knete keine Fete. Aber wie viel Moos verdienst du in der Ausbildung überhaupt? Und was ist der Unterschied zwischen brutto und netto? Fragen über Fragen, aber kein Grund zur Sorge, wir haben das Thema Ausbildungsvergütung für dich unter die Lupe genommen.

Sicherlich hast du schon mal den vorsintflutlichen Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ gehört. Und auf das Gehalt gemünzt ist da was Wahres dran: Eine goldene Nase wirst du dir während der Ausbildungszeit nicht verdienen. Denn die meisten Ausbildungsgehälter bewegen sich eher im niedrigschwelligen Lohnsektor. Trotzdem hast du ein Anrecht darauf, für deine Leistung angemessen vergütet zu werden. Zumindest, wenn du eine duale Ausbildung absolvierst. Schließlich packst du dabei fast tagtäglich im Betrieb mit an. Bei einer rein schulischen Ausbildung bekommst du entsprechend kein Gehalt. Aber welches Gehalt steht dir während der dualen Ausbildung zu?

Was ist die Mindestvergütung für Auszubildende?

Früher hieß es im Berufsbildungsgesetz (kurz BBGi) lediglich: „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an“ (§ 17 BBiG). Damit lag es völlig in der Willkür des Ausbildungsbetriebs, was dem Azubi gezahlt wurde. Nicht selten führte dies dazu, dass Auszubildende mit Gehältern unter Minijob-Niveau zurechtkommen mussten. Also weniger als 450 Euro für eine 40 Stundenwoche verdienten.

Aber seit 2020 gibt es glücklicherweise ein Mindestgehalt für Azubis. Und das Beste: Es wird noch bis 2023 kontinuierlich angehoben. Dieses Mindestgehalt ist im § 17 Absatz 2 BBiG verankert und somit für alle außertariflichen Ausbildungsbetriebe gesetzlich verpflichtend.

MindestbetragGilt abGilt für
515 Euro2020Alle die Ihre Ausbildung im Jahr 2020 begonnen haben
550 Euro2021Alle die Ihre Ausbildung im Jahr 2021 begonnen haben
585 Euro2022Alle die Ihre Ausbildung im Jahr 2022 begonnen haben
620 Euro2023Alle die Ihre Ausbildung im Jahr 2023 begonnen haben

Neben der Mindestvergütung für das erste Lehrjahr ist ebenfalls die jährliche Staffelung in § 17 Absatz 2 BBiG geregelt. Immerhin wirst du von Tag zu Tag eine größere Unterstützung für deinen Betrieb. Das sollte sich langfristig auf deinem Gehaltscheck widerspiegeln.

  • Bei deinem Aufstieg vom ersten ins zweite Lehrjahr sind dir mindestens 18 Prozent mehr zu zahlen als im ersten Lehrjahr.
  • Beim Aufstieg ins dritte Lehrjahr sind dir mindestens 35 Prozent mehr zu zahlen als im ersten Lehrjahr.
  • Falls deine Ausbildung noch ein viertes Lehrjahr vorsieht, sind dir in diesem mindestens 40 Prozent mehr zu zahlen als im ersten Lehrjahr.
  • Beispielrechnung Ausbildungsgehalt mit Mindestlohn und Staffelung

    Die Ausbildungsvergütung kann ein ziemlicher Zahlensalat sein, wie wäre es daher mit einer kleinen Beispielrechnung? Für diese gehen wir einmal davon aus, dass du das aktuelle Mindestgehalt von 620 Euro (Stand 2023) im ersten Lehrjahr bekommst.

    Aktuelles LehrjahrMindestprozentsatzMindesterhöhungMindestgehalt
    Lehrjahr 1--620 €
    Lehrjahr 218% (x 620 €)111,60 €731,60 €
    Lehrjahr 335 % (x 620 €)217 €837 €
    Lehrjahr 440 % (x 620 €)248 €868 €

    Falls dein Gehalt im ersten Lehrjahr über dem Mindestgehalt liegt, hat dein Arbeitgeber sich trotzdem an diese Staffelung zu halten. Du kannst dir deine Mindestvergütung für das zweite sowie dritte Lehrjahr einfach ausrechnen, indem du den Wert von 620 € durch dein tatsächliches erstes Lehrjahresgehalt ersetzt.

    Einen Haken hat die Sache: Für alle, die ihre Ausbildung vor dem Jahr 2020 begonnen haben, greift diese Regelungen leider nicht. Das bedeutet, dass du keine rechtliche Handhabe hast, wenn dein Ausbildungsbetrieb dich für das zweite oder dritte Lehrjahr mit weniger als 18 bzw. 35 Prozent abspeisen will.

Welches Ausbildungsgehalt bekommen Azubis mit Tarifvertrag?

Wie oben angeschnitten, gilt das Mindestgehalt nur für außertarifliche Auszubildende, sprich für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsberufe / -betriebe keinem Tarifvertrag unterstellt sind. Eine Übersicht über alle tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsberuf findest du in der Tabelle „die tarifliche Ausbildungsvergütung 2020 in Deutschland“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

  • Was ist überhaupt ein Tarifvertrag?

    Ein Tarifvertrag wird zwischen den Arbeitgebern / Arbeitgeberverbänden und der zuständigen Gewerkschaft geschlossen. Fast jede Zunft hat eine eigene Gewerkschaft. Eine der bekanntesten Gewerkschaften ist beispielsweise die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, kurz ver.di. Eine Gewerkschaft wie ver.di setzt sich branchenübergreifend für Arbeitnehmer ein, indem sie stellvertretend für diese mit den Arbeitgebern Tarife aushandelt. In den Tarifen werden Gehaltsstufen und sonstige Rahmenbedingungen wie Urlaubstage und Co geregelt. Der Arbeitgeber darf diese Bedingungen nicht unterwandern, wenn er ihnen einmal zugestimmt hat. Solche Tarifverträge haben das langfristige Ziel, die Arbeitskonditionen innerhalb eines Berufszweigs für alle fair zu gestalten. Im Regelfall liegen die tariflichen Vergütungen über dem durchschnittlichen Gehalt. Generell macht es Sinn, sich als Mitglied bei der zuständigen Gewerkschaft einzutragen. Denn somit hast du einen Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung und -beratung – natürlich nur für arbeitstechnische und nicht für private Belange. Dafür zahlst du monatlich einen Mini-Beitrag an die Gewerkschaft. Als Auszubildender sind das 1 Prozent deines monatlichen Bruttogehalts (siehe bspw. § 14 Abs. 1 der ver. di-Satzung).

    Gibt es keinen Tarifvertrag, muss sich dein Arbeitgeber an die gesetzliche Mindestvergütung halten. Falls dein Arbeitgeber nach Tarif bezahlt, steht meistens bereits in der Stellenanzeige unter Gehaltsangabe „nach Tarifvertrag“ drin.

  • Ist eine tarifgebundene Ausbildung besser bezahlt?

    Meistens schon, daher sind Ausbildungsbetriebe, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, eben von der Mindestvergütungsregelung für das Ausbildungsgehalt ausgeschlossen. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung 2020 bei 963 Euro im Monat. Eine bundesweite Ermittlung für die durchschnittliche Vergütung der außertariflichen Ausbildungsvergütung gibt es leider nicht. Hier mangelt es einfach an einer eindeutigen Datenlage. Denn wenn ein Ausbildungsberuf nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, ist es intransparent sowie stark unterschiedlich, was den Auszubildenden gezahlt wird. Also lange Rede, kurzer Sinn: Nach Tarif vergütet zu werden ist gemeinhin von Vorteil. Es gab 2020 nur einen tariflichen Ausbildungsberuf, der laut der Übersicht „Tarifliche Ausbildungsvergütung 2020 in Deutschland“ des BIBB unter dem damaligen Mindestgehalt von 515 Euro lag: Orthopädieschuhmacher (453 im ersten Lehrjahr nach Tarif).

Was ist die Ausbildungsvergütung nach TVAöD?

Erstmal: Wofür steht TVAöD überhaupt? Die wundersame Abkürzung TVAöD steht kurz und knackig für „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“. Tatsächlich unterscheiden sich die Tarifverträge im öffentlichen Dienst in kleinen Nuancen von den Tarifverträgen in nicht-öffentlichen Bereichen. Im Gegensatz zu den sonstigen Tarifverträgen wird der TVAöD zwischen der Gewerkschaft und den Kommunen / Ländern und nicht zwischen Gewerkschaft und einzelnen Unternehmen ausgehandelt.

Generell gibt es zwei unterschiedliche Gehaltstabellen des TVAöD für Azubis: Einmal für Auszubildende im Verwaltungsbereich und einmal für Auszubildene im Pflegebereich. Die Tarife für alle anderen Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst, findest du in der Tabelle „Tarifliche Ausbildungsvergütung 2020 in Deutschland“ des BIBB unter dem Bereichs-Kürzel ÖD.

Aktuell gilt für alle Auszubildenen des öffentlichen Dienstes im Verwaltungsbereich nach TVAöD die folgende Gehaltstabelle (Stand 2021):

AusbildungsjahrAb 1. April 2021Ab 1 April 2022
1. Lehrjahr1.043,26 €1.068,26 €
2. Lehrjahr1.093,20 €1.118,20 €
3. Lehrjahr1.139,02 €1.164,02 €
4. Lehrjahr1.202,59 €1.227,59 €

Aktuell gilt für alle Auszubildenden des öffentlichen Dienstes im Bereich Pflege nach TVAöD die folgende Gehaltstabelle (Stand 2021):

AusbildungsjahrAb 1. April 2021Ab 1 April 2022
1. Lehrjahr1.165,691.190,69
2. Lehrjahr1.227,071.252,07
3. Lehrjahr1.328,381.353,38

*Hiervon ausgeschlossen sind Auszubildende des öffentlichen Dienstes in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen wie beispielsweise Logopäden, Ergotherapeutinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten. Für diese gilt wiederum eine eigene Tariftabelle, nach welcher das Ausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr ab dem 1. April 2022 1.065,24 Euro betragen muss. 

(Quelle: vka.de)

Ist das Ausbildungsgehalt brutto oder netto?

Wie bei allen Gehältern wird auch das Ausbildungsgehalt standardmäßig als Bruttobetrag angegeben. Aber was genau ist der Unterschied zwischen brutto und netto?

Um es salopp auszudrücken: Das Nettogehalt ist der Betrag, der auf deinem Konto landet. Also das, was du zum Leben hast. Der Bruttobetrag ist der Betrag, denn dein Arbeitgeber dir auszahlt, von dem aber noch deine Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Als Auszubildende/r hast du hier einen klaren Vorteil: Solange du in der Ausbildung bist, zahlst du nur etwa 20 Prozent deines Ausbildungsgehalts für Sozialabgaben. Den Rest der geforderten 40 Prozent übernimmt dein Ausbildungsbetrieb.

Aber es ist nicht so, dass du von diesen Abzügen nichts hättest: Dank deiner Sozialabgaben bist du bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und später in der Rente finanziell besser abgesichert. Und was die Steuern anbelangt: Hiervon werden Projekte für das Allgemeinwohl finanziert. Außerdem kannst du dir unter Umständen durch deine Steuererklärung jährlich einen Teil deiner Zahlungen zurückholen.

Tipp: Nettogehalt für die Zukunft einfach ausgerechnet

Wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast und voll im Berufsleben stehst, bleiben nach Abzug aller Abgaben etwa zwei Drittel von deinem Bruttogehalt übrig. Oder andersherum gedacht: Wenn du ein Drittel von deinem Bruttogehalt abziehst, hast du dein ungefähres Nettogehalt. Verinnerliche dir diese Rechnung für Gehaltsverhandlungen, denn hier wird immer über das Bruttogehalt gesprochen. Aber für dich zählt, was am Ende des Monats auf dem Konto landet.

Auszubildende hat Geld am Geldautomaten abgehoben und freut sich

Wer zahlt die Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung wird von deinem Ausbildungsbetrieb gezahlt. Im Falle einer Ausbildung im öffentlichen Dienst ist dein Ausbildungsbetrieb das Land (beispielsweise NRW) oder die Kommune (beispielsweise Stadt Köln), bei der du den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast. Ansonsten ist dein Ausbildungsbetrieb immer das Unternehmen, mit dem du deinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast.

Fortzahlung Ausbildungsvergütung bei Krankheit

Wenn du aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten gehen kannst, muss der Ausbildungsbetrieb dir dein Ausbildungsgehalt bis zu sechs Wochen lang ungekürzt fortzahlen (§ 3 EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz). Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber sofort darüber informierst, dass du krank bist. Seit dem 01.01.2023 musst du dich nicht mehr selbst um die Weiterleitung deines ärztlichen Attestes an deinen Arbeitgeber kümmern - die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von deinem Arzt ausgestellt und von deinem Arbeitgeber digital abgerufen.

Wenn du nicht zum Arzt gehst und dir kein ärztliches Attest ausstellen lässt, kann dein Arbeitgeber dir nicht nur die Entgeltfortzahlung verweigern (§7 EntgFG), sondern dich fristlos kündigen. Beachte auch, dass dir eine Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen im Ausbildungsbetrieb zusteht.

Falls du aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Wochen ausfallen solltest, bist du trotzdem finanziell abgesichert. In diesem Fall übernimmt deine Krankenkasse die Fortzahlung deines Ausbildungsgehaltes, bis du wieder genesen bist. Mit der Einführung der eAU übermittelt die Arztpraxis die Daten zu deiner Arbeitsunfähigkeit  an deine Krankenkasse. 

Bis wann muss das Ausbildungsgehalt auf dem Konto sein?

In § 18 BBiG ist eindeutig geregelt, bis wann dir dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsgehalt zu zahlen hat: “Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“ Mit anderen Worten: Spätestens in den ersten Tagen des Folgemonats sollte das Geld bei dir auf dem Konto sein. Im Idealfall überweist dein Betrieb das Ausbildungsgehalt zeitig. Also so, dass es kurz vor dem Ablauf des aktuellen Monats auf dem Konto ist. Immerhin wird zum Ersten des Monats üblicherweise die Miete eingezogen.

Falls dein Ausbildungsgehalt nicht rechtzeitig überwiesen wird, wende dich zunächst an deinen Ausbilder / deine Ausbilderin. Vielleicht kann dieser eine frühere Auszahlung veranlassen. Falls deine Bitte auf taube Ohren stößt, kannst du dich an deine zuständige Kammer (bspw. IHK) oder Gewerkschaft wenden.

  • Ausnahme: Auszahlung des Ausbildungsgehalts nach TVAöD

    Für Auszubildende im öffentlichen Dienst ist der Auszahlungszeitpunkt des Gehalts nicht unbedingt am Ende des Monats angesiedelt. Im TVAöD heißt es wortwörtlich: „Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt.“ Einfach gesagt: Du bekommst dein Gehalt zum gleichen Zeitpunkt wie alle anderen in deiner Abteilung. Aber genau hier liegt die Krux, denn in einigen öffentlichen Behörden wird das Gehalt zum 15. des laufenden Monats ausgezahlt. Dieser Zahltag gilt dann ebenso für die Auszubildenden in der Abteilung.

  • Wann bekommst du dein allererstes Ausbildungsgehalt überwiesen?

    Dein erstes, wohl verdientes Ausbildungsgehalt steht dir am Ende des ersten Ausbildungsmonats zu. Das bedeutet, dass du nach erbrachter Arbeitsleistung für diese vergütet wirst. Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, gibt es eine Ausnahme: Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, kann es sein, dass dein erstes Gehalt bereits am 15. des ersten Ausbildungsmonats auf deinem Konto lockt. Das bedeutet, dass für dich in Vorkasse gegangen wird.

Bei welcher Ausbildung verdienst du am meisten?

Natürlich ist Geld nicht alles, daher sollte die Wahl deiner Ausbildung nicht maßgeblich von der Knete abhängen. Aber wer weiß, vielleicht vereint einer der folgenden Berufe beides für dich: gute Bezahlung und interessante Ausbildungsinhalte. Das hier sind die Top Ten der bestbezahlten Ausbildungsberufe nach Tarifvertrag*:

1. Platz: Ausbildung Pflegefachmann / -frau
Wenn du im öffentlichen Dienst eine Ausbildung zur Pflegekraft im Bereich Kinder-, Alten- oder Entbindungspflege machst, winkt dir ein Ausbildungsgehalt von 1.165,69 im ersten Lehrjahr (Stand 2021). Auch bei privaten Trägern ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft gut vergütet, also weicht nicht wesentlich vom Ausbildungsgehalt im öffentlichen Dienst ab.

2. Platz: Ausbildung Operationstechnischen / Anästhesietechnischen Assistenz
Im öffentlichen Dienst winkt dir als Operationstechnischer / Anästhesietechnischer Assistenz Azubi die gleiche Vergütung wie für Pflegekräfte, sprich 1.165,69 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Bei nicht tarifgebundenen Trägern orientiert sich die Ausbildungsvergütung meist dennoch am tariflichen Minimum.

3. Platz: Ausbildung Bankkaufmann / -frau
Als Auszubildene / r zum Bankkaufmann / -frau verdienst du laut den Angaben des BIBB im ersten Lehrjahr 1.056 Euro (Stand 2020). Bei großen Banken liegt das Ausbildungsgehalt oft sogar über dem tariflichen Mindestbetrag.

4. Platz: Ausbildung Justizfachangestellte/-r
Als Justizfachangestellte übernimmst du in Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskanzleien sowie Gerichten organisatorische Aufgaben. Das Gehalt im ersten Lehrjahr liegt im öffentlichen Dienst bei 1.040 Euro. Bei Ausbildungsstätten, die nicht tarifgebunden sind, schwankt das Lehrgeld im ersten Lehrjahr zwischen 700 und 1.000 Euro.

5. Platz: Ausbildung Straßenwärter / -in
Hast du dich schonmal gefragt, wer unsere Straßen instand hält, Verkehrszeichen anbringt und Schäden behebt? Der Beruf des Straßenwärters ist wenigen ein Begriff, obwohl er gesellschaftlich relevant und gut bezahlt ist. Im ersten Lehrjahr locken Auszubildenden 1.038 Euro. Es handelt sich hier grundsätzlich um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst.

6. Platz: Ausbildung Sozialversicherungsfachangestelle/r
Als Sozialversicherungsfachangestelle/r (kurz SoFa) kannst du entweder im öffentlichen Dienst (bspw. bei der deutschen Rentenversicherung) oder einer der namhaften gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen arbeiten. Im öffentlichen Dienst wird das erste Ausbildungsjahr mit 1.037 Euro vergütet. In der privaten Wirtschaft weicht die Ausbildungsvergütung nicht stark ab, sondern liegt stellenweise über der tariflichen Vergütung.

7. Platz: Ausbildung Kauffrau / -mann für Versicherung und Finanzen
Der Ausbildungsberuf klingt recht ähnlich wie die vorher genannte Ausbildung, hat inhaltlich aber ganz andere Schwerpunkte. Im Regelfall arbeitest du nachher bei großen Versicherungsträgern wie der Allianz, Münchener Rück oder machst dich als Berater selbstständig. Das tarifliche Mindestgehalt im ersten Ausbildungslehrjahr liegt bei 1.033 Euro. Oft liegt die Ausbildungsvergütung über dem tariflichen Mindestmaß.

8. Platz: Ausbildung Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste
Die tarifliche Mindestvergütung für diese Ausbildung liegt bei 1.028 Euro. Die Ausbildung kann ich verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden: Information, Bildagentur, Archiv, Bibliothek oder medizinische Dokumentation. Du arbeitest später entweder beim öffentlichen Rundfunk, Universitäten, Krankenhäusern oder im Stadtarchiv. Es handelt sich hier grundsätzlich um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst.

9. Platz: Ausbildung Vermessungstechniker/-in
Als Vermessungstechniker im öffentlichen Dienst liegt dein Ausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr bei 1.028 Euro. Du unterstützt Bauplaner sowie Architekten indem du Grundstücke akribisch vermisst. Auch private Unternehmen sind im Regelfall an den Tarifvertrag gebunden, sprich die Ausbildungsvergütung weicht selten von den 1.028 Euro ab.

10. Platz: Lacklaborant/in
Als Lacklaborant/in entwickelst du neue Beschichtungsstoffe und prüfst bestehende auf Mängel. Deine Arbeit findet hauptsächlich im Labor statt. Im ersten Ausbildungsjahr verdienst du nach Tarif 1.025 Euro. Die meisten Unternehmen in der Industrie sind tariflich gebunden, sprich die wenigsten Ausbildungsstellen liegen unter dieser Angabe.

Weitere Angaben zur tariflichen Mindestvergütung findest du im Link unter dem Abschnitt „Welches Ausbildungsgehalt bekommen Azubis mit Tarifvertrag?“.

*Bei Ausbildungsberufen ohne Tarifvertrag ist die Aussage schwierig, da hier das Gehalt intransparent und nach Betrieb stark schwankend ist. Daher wurde sich bei der Auswahl ausschließlich auf die Informationen aus der Tarif-Tabelle des BIBB und TVAöD gestützt.

Was, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht?

In vielen Ausbildungsberufen ist das Ausbildungsgehalt ein nettes Zubrot, aber leben kann man davon nicht. Und nicht jeder Auszubildende hat das Privileg, weiterhin im Elternhaus beherbergt zu werden – oder will dies. Falls das auf dich zutrifft, fragst du dich sicher: Gibt es Förderungen für Auszubildende wie mich?

Tatsächlich gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für Auszubildende: von der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)* über den Wohngeldzuschuss bis hin zum klassischen BAföG.

*Wenn du eine schulische Ausbildung absolvierst, hast du keinen Anspruch auf BAB. Trotzdem kannst du Wohngeld oder Ausbildungs-BAföG beantragen.

Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung – gibt es das?

Ja, es gibt auch Ausbildungen, in denen keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Allerdings handelt es sich dabei um rein schulische Ausbildungen. Wer also während der Ausbildung nicht mit anpackt, bekommt logischerweise auch kein Geld. Oftmals ist es genau andersherum: Du zahlst für die schulische Ausbildung. Zumindest dann, wenn du sie bei einem privaten Träger absolvierst.

Was nicht schlecht sein muss. Es gibt beispielsweise einige Nischen in der Berufswelt, die so neumodisch sind, dass staatliche Ausbildungsstätten noch kein Angebot dazu entwickeln konnten. Ein weiteres Manko ist, dass die Ausbildungsplätze bei staatlichen Trägern stark limitiert sind. Die Nachfrage ist entsprechend hoch und damit verbunden die Anforderungen.

Private Träger sind hingegen weniger bürokratisiert, weswegen sie flexibel auf neue Trends und die steigende Nachfrage in bestimmten Fachbereichen reagieren können. Letztlich musst du aber wissen, wo deine Prioritäten liegen: Frühestmöglich Geld verdienen oder den Traumberuf um jeden Preis erlernen? Idealerweise schließt das eine das andere nicht aus.

Ausbildung während Corona

Corona sorgt in vielen Lebensbereichen für Unsicherheit. Was sich Ausbildende im Jahr 2020 / 2021 besonders oft gefragt haben:" Darf das Ausbildungsgehalt gekürzt werden?"

Eigentlich nicht, da es normalerweise unzulässig ist, Auszubildende in Kurzarbeit zu schicken. Generell ist dein Ausbildungsbetrieb nach §14 Abschnitt 1 BBiG dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um den reibungslosen Ablauf deiner Ausbildung zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dir deine volle Ausbildungsvergütung auszuzahlen.

Aber die Corona-Krise hat viele Ausbildungsbetriebe an ihr Limit getrieben. Laut der Bundesagentur für Arbeit gilt daher „In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.“

Wenn dein Ausbildungsbetrieb bei der Bundesagentur für Arbeit belegen kann, dass ihm kein anderer Ausweg bleibt, darf er dich in Kurzarbeit schicken.

Wie wird das Ausbildungsgehalt bei Kurzarbeit berechnet?

Wenn dein Betrieb dich in Kurzarbeit schickt, wird dein Kurzarbeiter-Ausbildungsgehalt ebenso berechnet wie das Kurzarbeitergeld für alle anderen Angestellten. Das bedeutet konkret, dass dein Arbeitgeber nur noch für die Stunden zahlt, die du in Kurzarbeit arbeitest. Wenn du nur noch 50 Prozent arbeitest, zahlt dir dein Arbeitgeber auch nur 50 Prozent deines Ausbildungsgehaltes aus. Aber keine Sorge, das ist nicht dein endgültiger Ausbildungslohn. Denn die Agentur für Arbeit gibt 60 Prozent dazu. Von der Mindestvergütung für Azubis von 620 Euro pro Monat (Stand: 2023) ausgegangen bekämst du bei 50 Prozent Kurzarbeit also 496 Euro. Diese berechnen sich wie folgt:

620: 2 = 310 € (Anteil Arbeitgeber)
310 x 60 % = 186 € (Anteil Bundesagentur für Arbeit)
310 + 186 = 496 €

Wenn deine Arbeitsstunden auf null runtergesetzt worden sind, bekommst du einfach 60 Prozent deines normalen Ausbildungsgehaltes ausgezahlt. Je länger die Kurzarbeit andauert, desto höher wird der Prozentsatz, denn die Agentur für Arbeit dazu zahlt (Stand 2023):

Kurzarbeit in MonatenZuschuss Arbeitsagentur
1 - 3 Monate60 %
4 - 6 Monate70 %
7 - 24 Monate80 %

(Quelle: bundesregierung.de)

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