Schließen

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen Ausbildung

Du gehst gerne mit Zahlen um, Organisation liegt dir und als Bonus gehst du gerne mit Menschen um? Dann könntest du eine sehr gute Kauffrau oder ein sehr guter Kaufmann im Gesundheitswesen werden! Der Wechsel zwischen Verwaltung und Beratung ist vielfältig und deine Kenntnisse umfassen sowohl Kaufmännisches als auch Regelungen im Gesundheitssektor. Hier erfährst du alles über die Ausbildung, über Gehalt und Karrierechancen und kannst direkt nach Ausbildungsplätzen suchen!

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen: Der Beruf im Überblick

Obwohl sich die Berufsbezeichnung „Kaufmann oder Kauffrau im Gesundheitswesen“ vielleicht etwas trocken oder sperrig anhören mag, verstecken sich dahinter vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben und eine Reihe möglicher Arbeitgeber. Kaufleute im Gesundheitswesen kümmern sich um all die organisatorischen und verwaltenden Prozesse, die im riesigen Gesundheitssektor anfallen – längst können diese Mengen von Abrechnungen, Patientenakten, Versicherungsformularen und Reha-Bewilligungen nicht mehr „nebenbei“ von medizinischem Personal bewältigt werden. Aber nicht nur recht dicht am Geschehen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen, Rettungsdiensten, Arztpraxen oder Rehakliniken arbeiten Kauffrauen und -männer im Gesundheitswesen, auch in Krankenkassen, Verbänden und ärztlichen Organisationen kommen sie zahlreich unter.

Du solltest vor allem zwei Schlüsselqualifikationen mitbringen: Freude am Umgang mit Menschen und strukturiertes sowie sorgfältiges Arbeiten mit Zahlen und Daten. Aber auch flexibles Denken, ein Händchen für Problemlösungen und innovative Ideen, wenn es zum Beispiel um Marketingmaßnahmen, Personalverwaltung oder Qualitätsmanagement geht, helfen dir viel weiter. Außerdem musst du gut hin- und herwechseln können zwischen beratenden und verwaltenden Tätigkeiten.

Weil das Gesundheitswesen so komplex ist und sich so schnell verändert, lernst du als Azubi (und ggf. später im Beruf) eine Menge über sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen und das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Hinzu kommt natürlich der kaufmännische Teil, also Leistungsabrechnung und Finanzbuchhaltung, die Aufnahme und Verwaltung von Patientendaten und die Schnittstellenfunktion zwischen Patient/innen, Versicherungen, Krankenhausverwaltung und weiteren möglichen Beteiligten.

Du darfst in dem Beruf keine Scheu vor dem Umgang mit Menschen haben, ob in Person oder am Telefon, denn je nach deinem Einsatzgebiet hast du viel Kontakt mit Patient/innen, Ärzt/innen, Versicherungen und so weiter. Je nachdem, wie eng und häufig dein Kontakt mit kranken, pflegebedürftigen oder verunsicherten Menschen ausfällt, solltest du eine ordentliche Portion Einfühlsamkeit und Geduld mitbringen: Wenn du zum Beispiel im Krankenhaus neue Patient/innen empfängst, ihr Krankheitsbild erfasst und ihnen erklärst, was die nächsten Schritte sind, müssen sie sich bei dir gut aufgehoben fühlen. Gleiches gilt für ihre oft hochsensiblen Daten – Verschwiegenheit muss dir leichtfallen, auch falls dein Nachbar in „deine“ Reha- oder Pflegeeinrichtung kommt.

Gleichzeitig musst du genau arbeiten, wenn es um Zahlen und Daten geht, schließlich dürfen sich auf Rechnungen über hohe Summen keine Fehler einschleichen. Ein genaues Auge, Sorgfalt und der beherzte Umgang mit dem Taschenrechner gehören genauso zum Job wie Begriffe wie Fallpauschale, Skonto oder Abschlag. Die Kontrolle und Bearbeitung von Rechnungen, Lieferscheinen, Verträgen und Materialbestellungen gehören ebenso dazu.

Du siehst schon, Kaufleute im Gesundheitswesen wissen und können eine ganze Menge und wir haben noch nicht einmal alle Details aufgezählt. Je nachdem, in welchen Bereich du gehen möchtest, können noch Aufgaben hinzukommen, während andere vielleicht weniger oft anfallen.

Alle Infos
zur Ausbildung

Steckbrief: Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsform

duale Ausbildung

Erforderlicher Schulabschluss

gesetzlich keine Mindestvorgabe, die meisten Azubis haben aber die Hochschulreife

Ausbildungsgehalt

zwischen ca. 755 und 1.118 Euro im ersten Lehrjahr

Ausbildungsinhalte

Was du im Detail in deiner Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Gesundheitswesen lernst, ist in der „Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft“ gesetzlich festgehalten. Du findest die Absätze für deine Ausbildung im Gesundheitswesen an erster Stelle in der Verordnung. Falls du einmal einen Blick riskieren möchtest, findest du sie auf der Informationsseite zum Berufsbild des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Wie du dir vielleicht schon denken kannst, stehen auf dem Ausbildungsplan eine Reihe an verwaltenden, kaufmännischen und beratenden Tätigkeiten. Dazu gehören etwa Geschäfts- und Leistungsprozesse, kaufmännische Steuerung, Leistungsabrechnung und Kommunikation – zum Teil sogar noch einmal als Extrapunkte, gezielt auf den Gesundheitsbereich ausgerichtet. Hinzu kommen Kenntnisse zum Gesundheitssektor wie die Rechte und Organisation im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Marketing und Qualitätsmanagement für diesen Bereich. Abgerundet wird das Ganze durch allgemeinere Inhalte wie etwa Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz bei der Arbeit.

Zu den Punkten in der Ausbildungsordnung gehören unter anderem:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse (betriebliche Organisation, Beschaffung, Dienstleistungen)
  • Information, Kommunikation und Kooperation (Informations- und Kommunikationssysteme, Arbeitsorganisation, Teamarbeit und Kooperation, kundenorientierte Kommunikation)
  • Marketing und Verkauf (Märkte, Zielgruppen, Verkauf)
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle (betriebliches Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Finanzierung)
  • Personalwirtschaft
  • Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • medizinische Dokumentation und Berichtswesen, Datenschutz
  • Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich (Finanzierung im Gesundheitsbereich, Leistungsabrechnung, Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich)
  • Marketing im Gesundheitswesen
  • Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Schulabschluss, den du für die Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Gesundheitswesen bräuchtest. Allerdings werden in der Praxis überwiegend Bewerber/innen mit Hochschulreife eingestellt. So hatten 2019 65 Prozent der Ausbildungsanfänger/innen die Hochschulreife, 28 Prozent einen mittleren Bildungsabschluss und fünf Prozent einen Hauptschulabschluss. Nur ein Prozent hatte keinen Hauptschulabschluss.

Außerdem musst du zum Beginn deiner Ausbildung eine ärztliche Erstuntersuchung durchlaufen, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Damit du an einer Berufsschule angenommen wirst, musst du darüber hinaus einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb haben.

Persönliche Voraussetzungen

Fremde Menschen gehen dir eher auf den Senkel und wenn du die Worte Kalkulation, Gebührenordnung oder Jahresabschluss hörst, gehst du rückwärts auf dem Raum? Völlig okay, aber dann ist dieser Beruf nichts für dich.

Kaufleute im Gesundheitswesen haben zwar so viele Einsatzmöglichkeiten, dass du später im Beruf eventuell eine Position finden wirst, in der du weniger direkten Kundenkontakt hast. Aber vor allem in der Ausbildung lernst du ja alle Aspekte des Berufs kennen und wirst sicherlich viel mit Menschen zu tun haben, sei es im eigenen Team oder mit Kund/innen. Und da du auch auf Menschen treffen wirst, die gerade in einer schwierigen (gesundheitlichen) Situation sind, musst du Empathie und Feingefühl mitbringen. Dafür kannst du aber wirklich weiterhelfen, wenn du z.B. jemandem bei Anträgen zum Reha-Antrag hilfst oder Behandlungsverträge erklären kannst.

Dass du auf Zahlen und Datenerfassung nicht allergisch reagieren solltest und mit ihnen sorgfältig und verantwortungsvoll umgehen musst, kommt hinzu. Die mathematischen Anforderungen sind längst nicht auf Mathestudium-Niveau anzusiedeln, aber du solltest etwa bei Prozentrechnung keinen Knoten im Hirn bekommen. Um nicht nur diese Zahlen und Daten, sondern auch die dazugehörigen Rechnungen, Akten, Bilanzen usw. verwalten zu können, sitzt man recht viel am Bildschirm. Büroarbeit sollte dir also entgegenkommen, selbst wenn du – je nach Einsatzbereich – mit Abwechslung rechnen darfst: Im Krankenhaus zum Beispiel nimmst du u.a. neue Patient/innen auf und in der Krankenkasse triffst du Versicherte zur Beratung am Schalter.

Einige Schulfächer können Indikatoren sein, ob dir der Beruf liegen wird. Du musst keine Spitzenleistungen in ihnen erzielt haben, aber wenn du an ihnen Spaß hattest, ist das kein schlechtes Zeichen. Dazu gehören:

  • Wirtschaft: Falls Wirtschaft ein Fach an deiner Schule war, bringst du vielleicht schon Grundkenntnisse in Rechnungswesen und Buchhaltung mit. Das kann von Vorteil sein, es ist aber kein Ausschlusskriterium, wenn du das Fach in der Schule nicht belegt hast.
  • Mathe: Du musst keine Kurvendiskussionen im Kopf durchführen können, aber ein mathematisches Verständnis inkl. sicherer Prozentrechnung solltest du mindestens mitbringen.
  • Deutsch: Für die Korrespondenz mit Versicherungsträgern oder die Aufnahme von Patientendaten etc. solltest du sicher in Rechtschreibung und Grammatik sein.

Ablauf

Deine Ausbildung absolvierst du sowohl in deinem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht wird entweder als Blockunterricht organsiert, für den du dann längere Zeit am Stück zur Schule gehst, oder aber er wird in deine Arbeitswoche integriert.

Parallel zur Ausbildungsverordnung, in der du die Inhalte findest, die dir im Betrieb vermittelt werden, gibt es einen Rahmenlehrplan für die Berufsschule. In der Berufsschule werden deine Kenntnisse aus deinem Ausbildungsbetrieb vertieft und erweitert. Zum Beispiel lernst du dort:

  • Im ersten Jahr, wie du Geschäftsprozesse erfasst und auswertest,
  • im zweiten Jahr, wie du Dienstleistungen anbietest, dokumentiert und abrechnest und
  • im dritten Jahr, wie du Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuerst und personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnimmst.

Für die Vermittlung der Inhalte im Betrieb gibt es ebenfalls eine zeitliche Gliederung, also einen Ausbildungsrahmenplan, anhand derer dein Ausbildungsbetrieb deinen Ausbildungsplan erstellen sollte. Diese Gliederung kann aber je nach Anforderungen im Praxisbetrieb umgestellt werden. Wenn dich der Zeitplan interessiert, findest du ihn in der Ausbildungsverordnung.

Übrigens: Die Regelausbildungsdauer liegt bei drei Jahren, prinzipiell kann die Ausbildungszeit aber verkürzt werden. Dafür musst du Rücksprache mit deinem Ausbildungsbetrieb halten und zusammen mit diesem einen entsprechenden Antrag an die zuständige Kammer stellen.

Prüfungen

In der Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Gesundheitswesen gibt es zwei Prüfungen: Die Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung am Ende deiner Ausbildungszeit.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich in maximal drei Stunden in drei Prüfungsgebieten abgehalten:

  • Leistungsprozesse im Gesundheitswesen
  • Rechnungswesen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem fallbezogenen Fachgespräch.
Der schriftliche Teil gliedert sich wiederum in drei Prüfungsbereiche mit unterschiedlichen Bearbeitungszeiten:

  • Gesundheitswesen (120 Minuten)
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens (150 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Das fallbezogene Fachgespräch dauert maximal 20 Minuten plus 15 Minuten Vorbereitungszeit. Dir werden zwei Aufgaben gestellt, von denen du eine wählst. Die Prüfungsaufgaben kommen in erster Linie aus den Bereichen interne Kooperation und kundenorientierte Kommunikation.

Die Teile zum Gesundheitswesen und das Fachgespräch werden im Verhältnis zu den übrigen zwei Bereichen jeweils doppelt gewertet.

Junge Frau mit Taschenrechner vorm Bildschirm

Bewerbung

Um dich zu bewerben, brauchst du zunächst einmal die passende Stelle – schau dafür doch am besten gleich einmal in unsere Ausbildungsplatzbörse!

Bewerbungen schreiben liegt nicht allen Menschen, aber vielleicht kennst du ja jemanden, der dir gerne hilft. Mit „helfen“ meinen wir übrigens Korrekturlesen und Tipps geben, wie du deine Interessen und Fähigkeiten am besten darstellst. Auf keinen Fall solltest du dir deine Bewerbungen schreiben lassen oder sie copy-pasten! Nicht nur, weil Personalchefs Standardvorlagen erkennen, auch lesen sich Floskeln nicht so, dass man die Person dahinter kennenlernen möchte. Wenn dich das Berufsbild wirklich anspricht und es deinen Fähigkeiten entspricht, findest du sicherlich einen Weg, das überzeugend rüberzubringen. Und falls du noch haderst: Wir haben einige Tipps für dich zusammengestellt, die dir eine Stütze sein sollen. Du findest sie in unserem Artikel Bewerbung für die Ausbildung.

Achte ebenfalls darauf, wie und bis wann Unternehmen deine Bewerbung bekommen möchten (in der Regel per Mail oder über ein Bewerbungsportal).

Gehalt

Während der Ausbildung

So wie später im Berufsleben hängt deine Ausbildungsvergütung häufig von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel davon, in welchem Bundesland du arbeitest, in welcher Branche, wie groß dein Ausbildungsbetrieb ist und ob er nach Tarif bezahlt.

Laut den Angaben der Agentur für Arbeit zu den durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen kannst du im ersten Ausbildungsjahr mit einem Bruttoverdienst zwischen 755 und 1.118 Euro rechnen. Diese große Spanne ergibt sich zum einen durch die Verdienstunterschiede zwischen den Branchen, die die Agentur für Arbeit anführt: Im Einzelhandel (zwischen 755 und 900 Euro im ersten Ausbildungsjahr) verdient man in der Ausbildung weitaus weniger als bei einer gesetzlichen Krankenkasse (um besagte 1.118 Euro im ersten Ausbildungsjahr). Zum anderen sind die Lebenshaltungskosten in den Bundesländern unterschiedlich hoch, was sich auf die (Ausbildungs-)Gehälter niederschlagen kann. Praktischerweise sind die Tarifangaben für den öffentlichen Dienst und gesetzliche Krankenkassen aber für ganz Deutschland einheitlich.

Beachte bitte: Diese Angaben der Agentur für Arbeit orientieren sich an den tarifvertraglichen Regelungen, du hast also deshalb leider nicht in jedem Betrieb Anspruch auf eine Vergütung in den genannten Rahmen.

Das Gute ist, ob tarifvertraglich gebunden oder nicht: Deine Ausbildungsvergütung steigt jedes Jahr. Und nicht nur das, seit Januar 2020 gibt es eine gesetzliche geregelte Mindestausbildungsvergütung für Azubis, wenn kein Tarifvertrag greift!

Dir steht laut dem Berufsbildungsgesetz § 17 eine Mindestvergütung von

  • 620 Euro Bruttomonatsgehalt im ersten Ausbildungsjahr,
  • 731,60 Euro Bruttomonatsgehalt im zweiten Ausbildungsjahr,
  • 837 Euro Bruttomonatsgehalt im dritten Ausbildungsjahr und
  • 868 Euro Bruttomonatsgehalt im vierten Ausbildungsjahr

zu, wenn du deine Ausbildung im Jahr 2023 beginnst. Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde 2020 eingeführt. Der Betrag, der dir im ersten Ausbildungsjahr zusteht, erhöht sich jedes Jahr. Wenn du deine Ausbildung also erst 2024 beginnst, erhältst du mehr Geld als jetzt. Während deiner Ausbildung bekommst du außerdem nicht jedes Jahr das gleiche Gehalt. So kannst du dich in deinem zweiten, dritten und vierten Jahr über mehr Geld freuen. Als Grundlage für die Berechnung dient das Gehalt deines ersten Ausbildungsjahres. Folgende Prozentsätze, die auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt wurden, werden je nach Lehrjahr, in dem du dich befindest, hinzuaddiert:

  • für das zweite Jahr: 18 Prozent
  • für das dritte Jahr: 35 Prozent
  • für das vierte Jahr: 40 Prozent

Es kann allerdings (zumindest theoretisch) passieren, dass du eine Ausbildung mit Tariflohn absolvierst, der geringer ausfällt als diese Mindestausbildungsvergütung, da diese Regelung eben nur dort greift, wo kein Tarifrecht gilt.

Nach der Ausbildung

Auch nach der Ausbildung hängt dein Verdienst von genannten Faktoren ab. Hinzu kommen im Laufe der Zeit noch deine Berufserfahrung sowie etwaige Zusatzqualifikationen und/oder Weiterbildungen.

Das durchschnittliche Gehalt von Kaufleuten im Gesundheitswesen kann sich sehen lassen, finden wir: Die Agentur für Arbeit gibt als Orientierung eine Spanne von 2.825 bis 3.128 Euro brutto monatlich an (aus der tariflichen Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst). Gehalt.de bewegt sich mit den Angaben in einem ähnlichen Bereich zwischen 2.860 und 3.389 Euro für 50 Prozent der Gehälter. (Stand jeweils 08/21)

Brutto und netto

Von deinem Bruttogehalt werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, es ist also leider nicht das, was auf deinem Konto landet. Je nach deinen Lebensumständen (ob du zum Beispiel ledig bist oder Kinder hast), landest du in einer anderen Steuerklasse. Deshalb sind Gehaltsangaben immer Bruttobeträge – was netto rauskommt, also auf deinem Konto eingeht, ist individuell unterschiedlich.

Karrierechancen als Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Der Beruf der Kauffrau/des Kaufmanns im Gesundheitswesen hat eine sichere Zukunft: Die (deutsche) Gesellschaft wird zunehmend älter, wodurch es beispielsweise zahlreiche Jobs in Pflege-, Senioren-, und Rehaeinrichtungen gibt. Auch (gesetzliche) Krankenkassen und natürlich Krankenhäuser sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft.

Es gibt zudem Weiterbildungen, durch die du dein Wissen vertiefen oder erweitern und ggf. deine Gehaltsaussichten verbessern kannst. Zum Beispiel wären sogenannte Aufstiegsfortbildungen (man steigt auf der Karriereleiter auf) eine Option für dich. Dazu gehören die Fortbildung zum/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen oder der/die Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.

Ein anschließendes (berufsbegleitendes) Studium kann ebenfalls eine gute Möglichkeit sein, um sich noch breiter aufzustellen. Im Gesundheitswesen gibt es zahlreiche Studiengänge – übrigens auch duale Studiengänge, falls du darüber als Alternative zu Ausbildung nachdenken solltest. Dabei kannst du – je nach Studienmodell – sogar einen Bachelor und eine Ausbildung absolvieren. Solche Studiengänge sind etwa Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie oder ein dualer Studiengang bei einer Krankenkasse.

Über die Links gelangst du zu unserem Partnerportal Wegweiser-Duales-Studium.de, auf dem du zahlreiche Informationen zum dualen Studium findest.

Vor allem nach einer Ausbildung und mit Berufserfahrung kannst du unter Umständen sogar ohne Abi studieren. Lies dazu gerne unseren Artikel Artikel „Studieren ohne Abitur“ auf unserem Partnerportal Das-Richtige-studieren.de.

0 Ausbildungsplätze

0 Unternehmen

War dieser Text hilfreich für dich?

5,00/5 (Abstimmungen: 3)

Freie duale Studienplätze per E-Mail?

Wir schicken dir regelmäßig Infos über freie duale Studienplätze und Unternehmen, die ein duales Studium anbieten.


Das-Richtige-studieren.de

Hunderte Studiengänge im Detail erklärt – von A wie Agrarwissenschaft bis Z wie Zahnmedizin.

Außerdem findest du hier Kontakte von Studienberatungen, Infos zu Bewerbung und Unialltag, Tipps für die Finanzierung und Wohnungssuche & noch viel mehr.