Während der Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten lernst du sogenannte berufsprofilgebende Kenntnisse und Fertigkeiten:
- Konferenz- und Besprechungsmanagement
- Mandantenorientierte Kommunikation, serviceorientierte Betreuung
- Elektronischer Rechtsverkehr
- Textgestaltung
- Fristen- und Terminmanagement
- Dokumentation, Aktenverwaltung
- Aktenbuchhaltung
- Rechnungs- und Finanzwesen
- Zahlungsverkehr
- Datenschutz und Datensicherheit
Du erlernst die Rechtsanwendung von Gesetzen der Bereiche:
- Bürgerliches Recht
- Wirtschafts- und Europarecht
- Zivilprozesse
- Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat
- Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat
Außerdem erwirbst du Wissen über Gesetze und Verordnungen in den Bereichen:
- Zivilrecht
- Schuld- und Sachenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Auch die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache steht auf dem Lehrplan.
Unser Rechtssystem ist sehr umfassend, daher sind Kanzleien jeweils auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, beispielsweise Mietrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Sozialrecht, etc. Berücksichtige dies bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, denn mit dem Fachgebiet deiner Kanzlei wirst du dich täglich beschäftigen und Expertise auf diesem Gebiet aufbauen.
Formale Voraussetzungen
Um eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r anzutreten, brauchst du einen Ausbildungsvertrag bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Im Idealfall bringst du die Mittlere Reife oder die Hochschulreife mit. Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung zur schulischen Ausbildung, allerdings haben Kanzleien in den vergangenen Jahren in erster Linie Realschulabsolventen bzw. Absolventen mit Mittlerem Bildungsabschluss eingestellt (im Ausbildungsjahr 2019 waren es 53 Prozent der Ausbildungsanfänger. 39 Prozent der Ausbildungsanfänger verfügten über die Hochschulreife). Du hast einen guten Hauptschulabschluss und der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist dein Traumjob? Dann trau dich! Zwar verfügten nur sechs Prozent der Ausbildungsanfänger über einen Hauptschulabschluss, aber wenn du für den Beruf brennst und vielleicht bereits Praktika absolviert hast, wirst du deine Motivation für die Ausbildung überzeugend darlegen können.
Quelle: berufenet.arbeitsagentur.de
Unter den Bewerbern stichst du positiv hervor, wenn du gute Noten in den Fächern
- Deutsch,
- Mathematik,
- Wirtschaft/Recht und
- Englisch
mitbringst. Ein gutes Ausdrucksvermögen und einwandfreie Rechtschreibkenntnisse werden zwingend vorausgesetzt, da das Erstellen von Schriftstücken und der elektronische Schriftverkehr zu deinen alltäglichen Aufgaben gehören. Gute Mathekenntnisse sind hilfreich beim Errechnen von Zinsen und Honorarkosten. Fachenglisch gehört, je nach Arbeitgeber, zu deinem Berufsalltag. Wenn du Mandanten zu Rechtsangelegenheiten informierst, hilft dir dein Basiswissen in Wirtschaft und Recht. Falls du diese Fächer nicht in der Schule hattest, ist das auch kein Problem, schließlich lernst du sie in der Berufsschule. Du solltest aber mindestens Interesse an diesen Fächern haben, denn sie bilden die inhaltlichen Schwerpunkte deiner Arbeit.
Persönliche Voraussetzungen
Neben einem hohen Maß an Sorgfalt und Organisationsvermögen solltest du diskret mit personenbezogenen Informationen umgehen können: So spannend ein Rechtsfall auch sein kann, hier ist deine Verschwiegenheit gefordert. Da du täglich mit Mandanten in Kontakt stehst, solltest du Freude an der Kommunikation mit Kunden haben, stets kundenorientiert handeln und eine professionelle Distanz zu ihnen wahren können. Es kann passieren, dass Mandanten die Kanzlei bereits gestresst betreten und vielleicht sogar ausfallend werden. Auch dann musst du ihnen gegenüber geduldig und hilfsbereit bleiben.
Die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten dauert drei Jahre und findet an drei bis vier Tagen pro Woche in der Rechtskanzlei und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule statt. In der Berufsschule erwirbst du das berufsprofilgebende Wissen, das du in der Rechtskanzlei in die Praxis umsetzen kannst. Dort wirst du von Anfang an von erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten in die Arbeitsprozesse einbezogen und kannst bei Unklarheiten jederzeit Fragen stellen. Du musst aber damit rechnen, dass du in den ersten Monaten größtenteils nur assistieren wirst.
Während der Ausbildung führst du einen sogenannten Ausbildungsnachweis, in dem du die in der Kanzlei und Berufsschule gelernten Fähigkeiten einträgst. Du kannst den Ausbildungsnachweis analog in einem Berichtsheft oder in elektronischer Form führen. Wichtig ist, dass du sorgfältig mit dem Nachweis umgehst und auf Vollständigkeit achtest, denn deine Arbeitgeber sind dazu angehalten, deinen Ausbildungsnachweis regelmäßig zu überprüfen.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres legst du die Zwischenprüfung ab. Anhand der Zwischenprüfung wird dein Kenntnisstand aus dem ersten Ausbildungsjahr abgefragt. Du legst jeweils eine schriftliche Prüfung in den Bereichen
- Kommunikation und Büroorganisation und
- Rechtsanwendung
ab. Jede Prüfung schreibst du in maximal 60 Minuten. Die Noten deiner Zwischenprüfung fließen übrigens nicht in das Ergebnis deiner Abschlussprüfung ein.
Die Abschlussprüfung legst du am Ende deines dritten Ausbildungsjahres ab.
Sie erstreckt sich über die folgenden Prüfungsbereiche:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse (schriftliche Prüfung: 60 Minuten)
- Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (schriftliche Prüfung: 120 Minuten)
- Mandantenbetreuung (mündliche Prüfung: 15 Minuten)
- Vergütung und Kosten (schriftliche Prüfung: 90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung: 60 Minuten)
Nach der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung trägst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Rechtsanwaltsfachangestellter“ bzw. „Staatlich anerkannte Rechtsanwaltsfachangestellte“.
Du kannst die Ausbildung ums sechs Monate oder ein Jahr verkürzen, wenn du besonders gute Noten erbringst oder bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hast. Über die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung entscheiden deine Berufsschule und deine Arbeitgeber (§8 Berufsbildungsgesetz).
Wenn du eine Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten antreten willst, musst du dich zunächst schriftlich bei einer Rechtsanwaltskanzlei bewerben. Beachte unbedingt die Bewerbungsfristen der jeweiligen Arbeitgeber! Einige Kanzleien starten ihr Auswahlverfahren für Auszubildende bereits ein Jahr vor dem tatsächlichen Ausbildungsstart. Die Bewerbungsfristen der einzelnen Kanzleien findest du in der Regel auf deren Website, im Zweifelsfall solltest du allerdings persönlich nachfragen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Du hast noch nicht die passende Kanzlei gefunden? In unserer Datenbank findest du aktuelle Ausschreibungen für die Rechtsanwaltsfachangestellte/r Ausbildung.
Zur Datenbank
Deine schriftliche Bewerbung sollte immer dein Anschreiben, deinen Lebenslauf und dein letztes Schulzeugnis enthalten (das Abschlusszeugnis kannst du natürlich nachreichen, falls es noch nicht vorliegt). Im Idealfall hast du bereits Praktika als Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder in einem ähnlichen Bereich absolviert. Die entsprechenden Zeugnisse solltest du deiner Bewerbung unbedingt beilegen.
In deinem Anschreiben stellst du dich vor und erläuterst, warum du dich für den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r entschieden hast. Du solltest außerdem Bezug auf die Rechtskanzlei nehmen und begründen, warum du dich für ebendieses Unternehmen entschieden hast. Entsprechende Informationen findest du auf der Website der Rechtskanzlei. Dort findest du ebenfalls heraus, ob du deine Bewerbung per E-Mail oder per Post einreichen sollst.
Aber egal, in welcher Form du deine Bewerbung abschickst: Achte unbedingt auf ein einheitliches Format und eine einwandfreie Rechtschreibung. Gerade bei einem Beruf, der ein sehr gutes Ausdrucksvermögen und einwandfreie Deutschkenntnisse voraussetzt, werden Bewerbungen mit Flüchtigkeitsfehlern schnell aussortiert. Worauf du ansonsten bei deiner schriftlichen Bewerbung achten musst, verraten wir im Ratgebertext Bewerbung für die Ausbildung.
Hat deine schriftliche Bewerbung deine potenziellen Arbeitgeber überzeugt, wirst du zum Bewerbungsgespräch eingeladen. An deinem Vorstellungsgespräch sind je nachdem ein oder mehrere Vorgesetzte und gegebenenfalls ein/e Personaler/in beteiligt. Diese prüfen, wie gut du dich über deinen zukünftigen Beruf sowie das Unternehmen informiert hast und ob du aufgrund deiner Eigenschaften und Interessen für den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r geeignet bist. Du hast wiederum die Möglichkeit, Fragen zur Ausbildung zu stellen, die bei deiner Recherche über das Unternehmen oder die Ausbildung unbeantwortet geblieben sind. Hier punktest du mit guter Vorbereitung. Wie du dich inhaltlich vorbereitest und auch, welche Kleidung du wählen solltest, erfährst du im Ratgebertext Vorstellungsgespräch für die Ausbildung.
Bewerber für Ausbildungsplätze müssen häufig einen Einstellungstest absolvieren. Hier werden dein Allgemeinwissen und deine Kenntnisse in berufsrelevanten Fächern (Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft, Recht) geprüft.
Während der Ausbildung
Die Vergütung von Rechtsanwaltsfachangestellten in der Ausbildung kann regional variieren, denn: Die Gehälter der Azubis entsprechen der Empfehlung der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer.
Im Durchschnitt verdienen ReFa Azubis ein Bruttomonatsgehalt von:
- 708 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 795 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 886 Euro im dritten Ausbildungsjahr
Quelle: berufenet.arbeitsagentur.de/Stand: 08/2021
In keinem Fall darf dein Gehalt geringer ausfallen als die Mindestausbildungsvergütung (§17 BBiG).
Demnach steht dir eine Mindestvergütung von
- 620 Euro Bruttomonatsgehalt im ersten Ausbildungsjahr,
- 731,60 Euro Bruttomonatsgehalt im zweiten Ausbildungsjahr,
- 837 Euro Bruttomonatsgehalt im dritten Ausbildungsjahr und
- 868 Euro Bruttomonatsgehalt im vierten Ausbildungsjahr
zu, wenn du deine Ausbildung im Jahr 2023 beginnst. Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde 2020 eingeführt. Der Betrag, der dir im ersten Ausbildungsjahr zusteht, erhöht sich jedes Jahr. Wenn du deine Ausbildung also erst 2024 beginnst, erhältst du mehr Geld als jetzt. Während deiner Ausbildung bekommst du außerdem nicht jedes Jahr das gleiche Gehalt. So kannst du dich in deinem zweiten, dritten und vierten Jahr über mehr Geld freuen. Als Grundlage für die Berechnung dient das Gehalt deines ersten Ausbildungsjahres. Folgende Prozentsätze, die auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt wurden, werden je nach Lehrjahr, in dem du dich befindest, hinzuaddiert:
- für das zweite Jahr: 18 Prozent
- für das dritte Jahr: 35 Prozent
- für das vierte Jahr: 40 Prozent
Nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten kannst du mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 2.640 Euro rechnen. Bei festangestellten ReFa variiert das Gehalt ebenfalls je nach Standort. Aber auch deine Arbeitserfahrung, die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit und die Größe deines Unternehmens haben Einfluss auf dein Gehalt.
Bruttomonatsgehälter von Rechtsanwaltsfachangestellten nach Städten:
Stadt | Bruttomonatsgehalt |
---|
München | 3.967 € |
Frankfurt am Main | 3.574 € |
Stuttgart | 3.477 € |
Köln | 2.875 € |
Hannover | 2.485 € |
Leipzig | 2.303 € |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 2020
Was bedeutet Bruttomonatsgehalt?
Das Bruttomonatsgehalt ist die Summe deiner monatlichen Vergütung vor den gesetzlichen Steuerabzügen und den Abgaben für die Versicherung. Übrig bleibt dein Nettogehalt, das tatsächlich auf deinem Konto landet. Sei dir darüber bewusst, dass Gehälter grundsätzlich als Bruttogehälter angegeben werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung hast du gute Berufsperspektiven, denn Rechtskanzleien sind auf die Unterstützung qualifizierter Rechtsanwaltsfachangestellter angewiesen, um rund zu laufen.
Neben Rechtskanzleien arbeiten Rechtsanwaltsfachangestellte typischerweise in:
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- Versicherungen
- Banken
- Mahnabteilungen von Versandhäusern
Wenn du dich nach einigen Jahren beruflich weiterentwickeln willst, kannst du dich mit einer Aufstiegsfortbildung zum/r Rechtsfachwirt/in für Führungsaufgaben qualifizieren.
Gut zu wissen: Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer bestandenen Aufstiegsfortbildung erhältst du auch ohne Abitur Zugang zum Hochschulstudium.
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